Leider schwindet die Moral und der Respekt vor uns Dienstleistern immer mehr, so dass auch ich mich dazu entschieden habe, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen, wozu ich nach § 615 BGB berechtigt bin.
Hier die Regeln zur Terminabsage- oder verschiebung.
Termine müssen spätestens 24h vorher abgesagt werden.
Natürlich kann man nicht immer einen Tag vorher wissen, ob oder dass man am nächsten Tag krank ist.
Deshalb gilt hier: bei akuter Krankheit muss die Terminabsage am
Termintag bis 9 Uhr morgens, entweder direkt im Online-Kalender, per Whats-App oder auf dem Anrufbeantworter erfolgen!
Wird daraufhin direkt ein Folgetermin vereinbart und Dieser auch wahrgenommen, fallen keine Gebühren an.
Wird kein neuer Termin vereinbart, stelle ich Ihnen 50% der Kosten Ihrer gebuchten Dienstleistung in Rechnung.
Wird der Ersatztermin erneut nicht wahrgenommen, muss ich den vollen Betrag Ihrer gebuchten Dienstleistung in Rechnung stellen.
Bei Nichterscheinen, ohne Mitteilung wird der volle Betrag Ihre gebuchten Dienstleistung fällig.
Der Versand der Rechnung erfolgt auf dem Postweg oder per eMail.