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Noch nicht!

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Doch nach § 615 BGB bin ich dazu berechtigt eine Ausfallgebühr zu verlangen.

Das heißt, sollten Termin nicht frühzeitig abgesagt werden, oder Kund(innen) erscheinen einfach nicht zum Termin, steht mir frei, eine Entschädigung in Rechnung zu stellen.

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Hier die Regeln zur Terminabsage- oder verschiebung.

So könnte auch in Zukunft die Ausfallgebühr-Reglung aussehen.

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Termine sollten in der Regel 24h vorher abgesagt werden.

Natürlich kann man nicht immer einen Tag vorher wissen, ob oder dass man am nächsten Tag krank ist.

Deshalb kann bei akuter Krankheit am Termintag bis 9 Uhr morgens (per Whats-App z.B. oder auf dem Anrufbeantworter) der Termin abgesagt werden.

Wird daraufhin direkt ein Folgetermin vereinbart, fallen keine Gebühren an.

Wird dies versäumt, stelle ich Ihnen 25 Euro in Rechnung!

 

Bei Nichterscheinen, ohne Mitteilung wird der volle Behandlungsbetrag fällig.

 

Die Rechnung wird u.U. bei nicht wieder erscheinen in meinem Studio per Post versendet.

Wie gesagt, bisher erhebe ich noch keine Gebühren, möchte es auch nicht wirklich einführen. Doch sollten "nicht abgesagte Termine" häufiger werden, wird dies leider Bestandteil meiner AGB'S

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Ich halte es mir aber auch frei, nur bei einzelnen Kunden, bei denen sich "Nichtabsagen" häufen, eine Gebühr zu verlangen!

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